Das Trinkwasser unterliegt hierzulande strengen Kontrollen und Richtlinien, um die Nutzer zu schützen und die erforderliche Trinkwasserqualität sicherzustellen. Diese ist in der Trinkwasserverordnung definiert, damit durch Gebrauch oder Genuss von Trinkwasser keine Gesundheitsgefährdung, insbesondere durch Krankheitserreger, besteht. Nach § 5 „Mikrobiologische Anforderungen“ dürfen Krankheitserreger die festgelegten Konzentrationen nicht überschreiten. Ganz allgemein soll die Konzentration von Mikroorganismen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, so niedrig wie möglich gehalten werden.
Deswegen: Sichern Sie sich gegen „mikrobiologische Überraschungen“ und übergeben Sie (rechts-)sicher an den Bauherren.
„Wir haben die Lösung, damit Keime keine Chance haben!“
Unser Sortiment zur Trinkwasserhygiene umfasst sowohl Produkte zur Anlagendesinfektion, so z. B. die Spülung der Anlage vor (Wieder-)Inbetriebnahme sowie die Nachweispflicht der einwandfreien Trinkwasserqualität gemäß DIN EN 806-4 und VDI 6023, als auch zur Trinkwasserdesinfektion bei akutem Befall durch Legionellen o. Ä.
Ist das Trinkwasser mit Krankheitserregern belastet, gilt es, schnell zu handeln. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Sanierung ist unter Umständen eine Desinfektion des Trinkwassers erforderlich, um die Nutzer zu schützen und die erforderliche Trinkwasserqualität sicherzustellen.
Aus unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung in der Trinkwasserdesinfektion können wir Ihnen weitergeben: Langfristig können mikrobiologische Belastungen nur unter einer ganzheitlichen Betrachtungsweise eliminiert werden. Eine Trinkwasserdesinfektion muss nicht nur die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einhalten, sondern spezifisch auf das Objekt abgestimmt sein. Insbesondere müssen die hydraulischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Bei der Wahl des Desinfektionsmittels spielen neben der Materialverträglichkeit sowohl umwelttechnische Aspekte, arbeitsschutzrechtliche Aspekte, als auch Verbrauchskosten eine Rolle.
Mit HDplus Akut und der zugehörigen Dosiertechnik steht Ihnen eine hochwirksame, anwenderfreundliche und materialverträgliche Lösung zur Verfügung, mit der sich auch solche anspruchsvollen Maßnahmen effizient und erfolgreich umsetzen lassen.
Vor jeder (Wieder-)Inbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation ist die Anlage gemäß DIN EN 806-4 mit Trinkwasser zu spülen. Ebenfalls zu beachten ist, dass eine Trinkwasserinstallation nur dann befüllt werden darf, wenn der bestimmungsgemäße Betrieb (d. h. die Inbetriebnahme) spätestens 72 Stunden nach dem Befüllvorgang erfolgen wird.
Im Anschluss an die Befüllung muss der mikrobiologische Nachweis einwandfreier Trinkwasserbeschaffenheit gemäß VDI 6023 erbracht werden. Dies geschieht, indem die Wasserqualität der Anlage sowohl bei einer Erst- als auch Wiederinbetriebnahme kontrolliert wird. Hierfür muss das Trinkwasser unmittelbar nach der Befüllung an einer repräsentativen endständigen Stelle beprobt werden.
Unser Aufgabenbereich bei solchen Anlagen sieht wie folgt aus: